Der Wettbewerb wird von den Regionalen Kompetenzzentren
- Electronic Commerce Centrum Stuttgart-Heilbronn (ECC Stuttgart-Heilbronn)
- Kompetenz-Zentrum Electronic Commerce Schwaben (KECoS)
- Kompetenznetz E-Business der IHK Rhein-Neckar (KeRN),
ausgelobt. Der Landessieger ist für den Bundesentscheid des NEG Website Award 2007 nominiert, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert wird.
Der Wettbewerb prämiert Websites von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), welche die Bedeutung des Mediums Internet für ihre geschäftlichen Aktivitäten erkannt haben und die Möglichkeiten des Internets in vorbildlicher Weise nutzen. Ziel ist es, solche Seiten zu prämieren, die anderen Unternehmen als Best-Practice-Beispiele bei der Umsetzung ihrer eigenen Webpräsenz dienen können.
Bewertungskriterien
Der Website Award Mittelstand Baden-Württemberg 2007 soll die qualitativ besten Websites aus Baden-Württemberg prämieren. Die Qualität der eingereichten Websites wird nach folgenden Hauptkriterien bewertet:
- Zielgruppenansprache
- Benutzerfreundlichkeit
- Darstellung/ Gestaltung
- Technische Umsetzung/ Funktionalität
- Interaktivität/ Reaktion
- Rechtskonformität (z. B. Impressum/ Anbieterkennzeichnung)
Prämiert werden sollen die Websites, die den besten Gesamteindruck entsprechend aller Kriterien vermitteln, unabhängig davon, ob sie zur reinen Unternehmenskommunikation dienen oder Geschäftstransaktionen bis zum Vertragsabschluss bieten.
Die Webseite muss im Zeitraum der Ausschreibung zugänglich sein und darf sich bis zur Preisverleihung Ende des Jahres nicht wesentlich ändern. Web-Designer und Web-Agenturen können Kundenprojekte mit Einwilligung des Unternehmens einreichen, eigene Webseiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Bewerbungsfrist
Der Bewerbungszeitraum läuft vom 15. August 2007 bis zum 15. Oktober 2007.
Teilnahmebedingungen
Zur Jurybewertung werden nur diejenigen Webseiten zugelassen, die über ein rechtskonformes Impressum verfügen, und deren Unternehmen die KMU-Definition erfüllen (weniger als 250 Mitarbeiter, ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro, das Unternehmen darf nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stammanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU bzw. der kleinen Unternehmen nicht erfüllen).
Partner: BWHT (Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.) Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) | Medienpartner: Computerwoche Markt und Mittelstand |
Handelsblatt.com Mittelstandsinititative ebigo.de |