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Online-Payment

Zur Kasse, bitte!


Erfolg im E-Commerce hängt nicht unwesentlich von den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten im Web ab. Doch Händler und Kunde haben hier unterschiedliche Ansprüche. Während der Händler vor allem das Ausfallrisiko minimieren möchte, erwartet der Online-Kunde vor allem Sicherheit und eine einfache Handhabe. ebigo.de hat die gängigen Zahlungsmethoden im Internet unter diesem Aspekt einmal genauer unter die Lupe genommen.


Gerade kleine Online-Händler tendieren heute noch dazu, ihre Waren nur über Vorkasse oder Nachnahme zu versenden. Wie eine Studie des Marktforschungsinstituts Berlecon Research ergab, bieten kleine Online-Shops zu 95 Prozent Kauf auf Nachnahme und zu 74 Prozent Kauf gegen Vorkasse an. Versand auf Rechnung (65 Prozent) oder per Lastschrift (52 Prozent) kommen schon deutlich weniger zum Einsatz. Zu groß ist offenbar die Angst der Händler, später auf massenweise unbezahlten Rechnungen sitzen zu bleiben. Doch die Vorkasse-Methode stößt beim Kunden auf wenig Gegenliebe. Gerade wenn ein Händler dem Kunden nicht persönlich bekannt ist, steigt dessen Risiko, für Waren zu bezahlen, die ihm später nie geliefert werden - und dies nicht ganz unbegründet, schließlich berichten die Medien immer wieder über Betrüger im Internet.

Online-Händler, die nur gegen Vorkasse verschicken, gehen zwar auf Nummer sicher, verschenken aber auch große Umsatzpotenziale im Netz. Denn die Präferenzen der Internet-Nutzer sind eindeutig: Sie wünschen sich Kauf auf Rechnung, das Bezahlen per Kreditkarte oder bestenfalls noch Lastschriftverfahren. Dabei muss die Datenübertragung der sensiblen Kundendaten auch noch auf sicheren Wegen erfolgen. Was bedeutet das jetzt aber für den Online-Händler?

Das Lastschriftverfahren

Bei den von Kunden präferierten Online-Zahlungsmethoden ist das Lastschriftverfahren das einzige, bei dem der Händler sozusagen einen Teil der Macht behält. Sobald die Ware verschickt ist, kann er den Zahlungsvorgang selbst auslösen und muss - anders als beim Kauf auf Rechnung - nicht darauf warten, dass der Kunde tätig wird. Das Problem beim Lastschriftverfahren ist jedoch, dass - wenn es wirklich rechtskräftig sein soll - ein Medienbruch erforderlich ist. Denn der Gesetzgeber erwartet vom Kunden eine Unterschrift unter dem Lastschriftauftrag - und die lässt sich ohne die flächendeckende Verbreitung der digitalen Signatur online noch nicht übermitteln.

Daher müssen Händler, die auf Nummer sicher gehen wollen, im Grunde online ein Lastschrift-Formular bereitstellen, das der Kunde dann ausdruckt und verschickt. Doch dies lässt wieder viele Verbraucher aus Bequemlichkeit vor dem Kauf zurückschrecken. Verzichtet der Händler auf die Unterschrift und lässt sich vom Kunden nur die Bankverbindung mitteilen, geht er das Risiko ein, dass der Kunde die Lastschrift zurückzieht - und das geht nach geltendem Recht sogar noch Monate nach dem Kauf.

Bezahlung per Kreditkarte

Die Kreditkarte bietet sich als bequemes Online-Zahlungsmittel für den Kunden ebenfalls an. Mittlerweile besitzen fast zehn Millionen Kunden eine solche Plastikkarte - die Hälfte davon die Master/Eurocard. Online-Händler, die ihren Kunden die Bezahlung per Kreditkarte anbieten möchten, müssen im Grunde nur einen Händlervertrag mit der Kreditkartengesellschaft abschließen und schon kann es losgehen. Allerdings schrecken gerade Anbieter, die ihre Preise sehr knapp kalkulieren und mit geringen Margen arbeiten, vor diesem Zahlungsmittel zurück. Denn die Kreditkarten-Organisationen verlangen in der Regel Disagios zwischen drei und fünf Prozent der Rechnungssumme. Hinzu kommen zusätzliche Kosten pro Transaktion, Einrichtungsgebühren und monatliche Mindestgebühren. Für viele Web-Händler ist dieser Preis zu hoch.

Und noch ein Problem kommt hinzu: Während die Kreditkartenunternehmen dem Verbraucher gegenüber immer wieder proklamieren, dass die kleine Plastik-Card als Zahlungsmittel im Internet sicher und der Kunde gegen die unbefugte Nutzung Dritter versichert ist, haben die Händler diese Sicherheit nicht: Zwar ist die Bezahlung per Kreditkarte nicht an eine Unterschrift gebunden, wenn Händler und Kreditkarteninstitut einen Mail-Order/Telephone-Order (MOTO)-Vertrag abgeschlossen haben. Zahlungsgarantien übernimmt das ausstellende Institut jedoch nicht. Allerdings - auch wenn Studien belegen, dass das Betrugsvolumen bei Eurocard im Jahr 2000 um 32 Prozent angestiegen ist - insgesamt wurden nur fünf Prozent der gesamten EuroCard-Internetumsätze im Jahr 2000 nicht beglichen - die traditionelle Diebstahlquote im Handel liegt da kaum darunter.

Online-Händler, die das Bezahlen per Kreditkarte anbieten wollen, sind in besonderem Maße verpflichtet, die sichere Übermittlung dieser Daten sicherzustellen. Denn wenn ein unbefugter Dritter die Kreditkartendaten abfängt, kann er damit ungehindert weitere Bestellungen im Internet tätigen - sehr zum Ärger des Kunden. Daher überrascht es, dass es immer noch Web-Anbieter gibt, die mit einer einfachen Eingabemaske die Kreditkartendaten ihrer Kunden abfragen und dann via normalem Internet-Protokoll übertragen wollen. Was für ein Leichtsinn! Der einzige Weg, Kreditkartendaten - und im Grunde auch alle anderen Daten für den Zahlungsverkehr zu übermitteln - ist das einigermaßen sichere Internet-Protokoll Secure Socket Layer (SSL).



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